Vergabe

folgende Arten der Vergaben sind gängig:

  • die Vergabe an einen Generalunternehmer.
  • die Vergabe an Einzelunternehmer mittels Einheitspreisvertrag,

GU-Vergabe
Die Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) setzt einen abgeschlossenen Planungsprozess und eine detailgenaue Beschreibung des Bauwerks voraus. Diese Beschreibung erfolgt zumeist in Baubeschreibungen, die einen großen Interpretationsspielraum der vereinbarten Qualität zulassen. Eine GU-Vergabe sollte somit erst im Anschluß an eine Einzelgewerksausschreibung erfolgen.

Änderungen während der Bauzeit können nicht mehr durch einen Preiswettbewerb beschrieben werden. Da man aus rechtlichen Gründen wie z.B. Gewährleistung an den GU gebunden ist, kann man in solchen Situationen Nachteile erleiden. Ein Generalunternehmer erbringt in den meisten Fällen nur wenige Gewerke der Leistungen, die er im Auftrag hat, mit eigenen Fachkräften. Ein überwiegender Teil der Leistungen muss durch Subunternehmer ausgeführt werden. Für einen Festpreis müssen diese Fremd-Leistungen entsprechend beaufschlagt werden. Das Hausrecht auf der Baustelle hat nicht der Bauherr sondern der Generalunternehmer.

In Einzelfällen kann eine GU-Vergabe im Interesse aller am Bau Beteiligten liegen.

Einheitspreisvertrag
Die von uns empfohlene Variante (Ausnahmen bestätigen die Regel) ist die gewerkweise Vergabe mittels Ausschreibung und Einheitspreisvertrag. Hier wird der Anbieter auf Basis eines von uns verfassten Leistungsverzeichnisses beauftragt. Mit diesem Verfahren gewährleisten wir, dass Angebote vergleichbar und formell belastbar verfasst werden und nur die erbrachten Leistungen vergütet werden müssen. Auch lassen sich Änderungen während der Bauzeit marktgerecht realisieren. Im Gegensatz zum GU-Verfahren bleibt der Bauherr über die gesamte Bauzeit und bei allen Gewerken der Souverän auf der Baustelle. Der Bauherr hat das Hausrecht und kann im Extremfall einzelnen Unternehmern kündigen.

Bei dem Modell des Einheitspreisvertrages erstellen wir für fast jedes Gewerk Leistungsverzeichnisse. Diese werden von den Unternehmern mit Preisen versehen und an den Bauherrn übergeben. Nach unserer Prüfung und Erstellung eines Preisspiegels geben wir dem Bauherren eine Vergabeempfehlung.

Es ist leider eine gängige Praxis, dass Bauhandwerker gebeten werden die aufwändigen Angebote Ihres Gewerks lediglich auf Basis von Bauplänen  ohne Vergütung, auf eigenes Risiko, zu verfassen. Auf  Basis dieser Angebote getroffene Vergabeentscheidungen fußen meistens auf sehr unterschiedlichen Annahmen und nicht vergleichbaren Angeboten. Das Risiko von nicht berücksichtigten, aber erforderlichen Bauleistungen betrifft am Ende den Bauherrn.  Es entspricht einer Entscheidung nach “Gefühl”.